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      Rechtliches zu young Rock und dem Rocki

Allgemeine Geschäftsbedingungen von young Rock, betrieben durch die nr-city.net Medienhaus KG im folgenden „young Rock“ genannt

1 .Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens sind Musikaufnahmen, die Durchführung von Musikevents, der Handel mit Merchandisingartikeln und die Druchführung von Musikworkshops und ähnlichen Veranstaltungen.
Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (Auftraggeber) durchgeführt.
Vom Kunden mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von young Rock schriftlich bestätigt sind.
Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten von young Rock.

2. Vertragsbedingungen, Vertragsabsschluss

Die young Rock akzeptiert ausschließlich mit ihr im Internet unter unserer Webadresse http://www.young-rock.de  durch den Wizard geschlossene Onlineverträge. Diese gelten mit der Absendung durch den Kunden als erteilt und insofern durch uns binnen des nächsten Werktages keine anderweitige Mitteilung an den Kunden erfolgt, gelten diese seitens young Rock als akzeptiert. Young Rock hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Kunde hat das Recht, von dem mit uns im Internet geschlossenen Singeventvertrag binnen 10 Tagen nach Absenden seines Internetauftrages ohne Nennung von Gründen zurückzutreten. Diese Rücktritt muss schriftlich per Post, oder per Fax an 02631/3978-33 erfolgen, eine email reicht nicht aus.
Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag verfällt mit der Durchführung des gebuchten Singevents.


3. Durchführung und Ablauf von Aufnahme- und Fotosessions

Minderjährige

Personen unter 18 Jahren müssen zwingend vor Beginn des Singevents, die Einverständniserklärung, die sie bei der Auftragserteilung als PDF erhalten haben mitbringen. Das PDF muss ausgedruckt und im Original unterschrieben sein. Elektronische Versionen, wie Scans können nicht akzeptiert werden.

Erziehungsberechtigte

Dem Erziehungsberechtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, die ganze Dauer der Aufnahme- und Fotosession über dem Event beizusitzen. Young Rock wird auf Wunsch ein Teammitglied gleichen Geschlechts der Session beistellen. Einh grundsätzlicher Anspruch auf  ein bestimmtes Geschlecht des aufnhemenden, bzw. fotografierden Technikers, Fotografen besteht aber nicht.


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